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EDITORIAL
 Weitere große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus aus Bt-Prax 6/2009

Brunhilde Ackermann

2009 war ein Jahr großer Ereignisse im Betreuungsrecht.
Am 1. September traten das FamFG und das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft. Das FGG-Reformgesetz bringt eine Rechtsvereinheitlichung in Familiensachen. Erste handwerkliche Fehler werden von Experten aus Theorie und Praxis angemerkt.
Das Patientenverfügungsgesetz normiert überwiegend, was bisher durch die Rechtsprechung geregelt war. Dennoch wirft es neue Fragen, insbes. im Umgang mit dem § 1904 BGB, auf.
Grçßere Auswirkungen auf die Zukunft des Betreuungswesens haben jedoch die Ergebnisse der Evaluation des 2. BtÄndG durch das Institut für Sozialpolitik und Gesellschaftslehre (ISG) und die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht“. Der Abschlussbericht des ISG ist umfangreich. Die Beteiligung der befragten Gruppen war leider häufig nur gering. Dennoch, die Erfahrungen und Voraussagen der Praktiker wurden bestätigt:
Voraussagen der Praktiker wurden bestätigt: Die Pauschalierung führte zu einer Erhçhung der Vergütungszahlungen für freiberufliche Betreuer. Sie übernehmen mehr Betreuungen. Die Häufigkeit der persçnlichen Kontakte zu ihren Betreuten ist zurückgegangen. Das „System Mischkalkulation“ geht zu Lasten der Ehrenamtlichkeit. Sozialrechtliche Vorschriften haben erheblichen Einfluss auf die rechtliche Betreuung. Sie führen zu mehr Betreuerbestellungen und die Betreuungsführung wird komplexer. Eingebaute Qualitätssicherungselemente zeigen geringe oder keine Wirkung.
Und nun?
Der Abschlussbericht der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ gibt erste Hinweise.
Die beruflichen Betreuer haben den „Schwarzen Peter“ – ein hausgemachtes Problem: Experten hatten davor gewarnt, die Vergütung von der Leistung zu trennen.
Aus den „Empfehlungen“ werden 2 Punkte die Diskussionen der nächsten Zeit dominieren:
l die Strukturreform und l die Vereinfachung des Sozialrechts – Vermeidung der Verlagerung auf die Betreuung –.
Seit 1996 beschäftigten sich verschiedene Gremien – überwiegend vor dem Kostenhintergrund – mit der Frage: „Sollten Steuerungsfunktion und Finanzverantwortung im Betreuungswesen in einer Hand liegen?“ Zahlreiche Aufgabenverlagerungen von der Justiz auf die çrtlichen Betreuungsbehçrden wurden beleuchtet, blieben jedoch als „Diskussionsmodelle“ im Raum stehen. Die Frage wird jetzt durch eine neue Bund-Länder Arbeitsgruppe erneut aufgegriffen. Mit im Boot sind erstmals die Sozialministerien der Länder und die Kommunalen Spitzenverbände.
Aber, „für ein Schiff, das sein Ziel nicht kennt, ist kein Wind der richtige“ (Seneca). Was ist das Ziel – Qualität für die Betreuten, Ressourcenschonung, Kostendämpfung im Betreuungsrecht?
Die Kommunen haben eine Gesamtverantwortung für ihre Bürger. Es ist ihre Aufgabe, soziale Unterstützungssysteme vorzuhalten, Anspräche für jeden realisierbar zu machen.
Die rechtliche Betreuung muss dabei als Rechtseingriff nachrangig bleiben. An welcher Stelle des Systems dies geprüft wird, muss im Interesse der Betroffenen sehr genau beleuchtet werden.