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EDITORIAL |
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 | Weitere große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus aus Bt-Prax 6/2009
Brunhilde Ackermann | 
|  |  | 2009 war ein Jahr großer Ereignisse im Betreuungsrecht.
Am 1. September traten das FamFG und das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
in Kraft. Das FGG-Reformgesetz bringt eine Rechtsvereinheitlichung
in Familiensachen. Erste handwerkliche Fehler werden von Experten aus
Theorie und Praxis angemerkt.
Das Patientenverfügungsgesetz normiert überwiegend, was bisher durch die
Rechtsprechung geregelt war. Dennoch wirft es neue Fragen, insbes. im
Umgang mit dem § 1904 BGB, auf.
Grçßere Auswirkungen auf die Zukunft des Betreuungswesens haben
jedoch die Ergebnisse der Evaluation des 2. BtÄndG durch das Institut für
Sozialpolitik und Gesellschaftslehre (ISG) und die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht“.
Der Abschlussbericht des ISG ist umfangreich. Die Beteiligung der befragten
Gruppen war leider häufig nur gering. Dennoch, die Erfahrungen und
Voraussagen der Praktiker wurden bestätigt:
Voraussagen der Praktiker wurden bestätigt:
Die Pauschalierung führte zu einer Erhçhung der Vergütungszahlungen für
freiberufliche Betreuer. Sie übernehmen mehr Betreuungen. Die Häufigkeit der
persçnlichen Kontakte zu ihren Betreuten ist zurückgegangen. Das „System
Mischkalkulation“ geht zu Lasten der Ehrenamtlichkeit. Sozialrechtliche
Vorschriften haben erheblichen Einfluss auf die rechtliche Betreuung. Sie
führen zu mehr Betreuerbestellungen und die Betreuungsführung wird
komplexer. Eingebaute Qualitätssicherungselemente zeigen geringe oder keine
Wirkung.
Und nun?
Der Abschlussbericht der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ gibt erste Hinweise.
Die beruflichen Betreuer haben den „Schwarzen Peter“ – ein hausgemachtes
Problem: Experten hatten davor gewarnt, die Vergütung von der Leistung zu
trennen.
Aus den „Empfehlungen“ werden 2 Punkte die Diskussionen der nächsten
Zeit dominieren:
l die Strukturreform und
l die Vereinfachung des Sozialrechts – Vermeidung der Verlagerung auf
die Betreuung –.
Seit 1996 beschäftigten sich verschiedene Gremien – überwiegend vor dem
Kostenhintergrund – mit der Frage: „Sollten Steuerungsfunktion und Finanzverantwortung
im Betreuungswesen in einer Hand liegen?“ Zahlreiche
Aufgabenverlagerungen von der Justiz auf die çrtlichen Betreuungsbehçrden
wurden beleuchtet, blieben jedoch als „Diskussionsmodelle“ im Raum stehen.
Die Frage wird jetzt durch eine neue Bund-Länder Arbeitsgruppe erneut
aufgegriffen. Mit im Boot sind erstmals die Sozialministerien der Länder und
die Kommunalen Spitzenverbände.
Aber, „für ein Schiff, das sein Ziel nicht kennt, ist kein Wind der richtige“
(Seneca). Was ist das Ziel – Qualität für die Betreuten, Ressourcenschonung,
Kostendämpfung im Betreuungsrecht?
Die Kommunen haben eine Gesamtverantwortung für ihre Bürger. Es ist ihre
Aufgabe, soziale Unterstützungssysteme vorzuhalten, Anspräche für jeden
realisierbar zu machen.
Die rechtliche Betreuung muss dabei als Rechtseingriff nachrangig bleiben.
An welcher Stelle des Systems dies geprüft wird, muss im Interesse der
Betroffenen sehr genau beleuchtet werden. |  |
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